Gestern Abend hat die Usinger Politik während der Stadtverordnetenversammlunng über die Neufassung der Hundesteuersatzung beraten und beschlossen. Grundlage der Hundesteuersatzung ist die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.
Hunde spielen in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle. Ob als Gesellschafts- oder als Gebrauchshunde, ob als Assistenz- oder Rettungshunde, sie sind in vielen Einsatzbereichen wichtiger Partner des Menschen und ergänzen mit besonderen Fähigkeiten den Menschen.
Allerdings sind sie auch immer wieder ein Ärgernis, wenn es um Sauberkeit oder Gefahren geht.
Aus diesem Grund hat nahezu jede Stadt/Gemeinde eine Hundesteuersatzung, in welcher die Hundesteuer festgelegt wird und die Stadt/Gemeinde eine Steuerungsmöglichkeit wahrnimmt, welche Hunde in welcher Form unter welchen Umständen besteuert werden.
Jagdhunde sind Hunde, die speziell für verschiedene Jagdarten genutzt werden. Es gibt Stöber-, Nachsuchen-, Bau- und Wasserhunde. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese Hunde Brauchbarkeitsprüfungen ablegen müssen, damit sie zu den verschiedenen Jagdformen eingesetzt werden können.
Speziell in Zeiten des Klimawandels mit einer intensive Wiederaufforstung unserer städtischen Wälder benötigt die Jägerschaft brauchbare Stöberhunde, um den Schalenwildbestand zu managen. Die Stadt Usingen hat als Waldbesitzer ein großes Interesse an einer erfolgreichen Bejagung ihrer Flächen. Brauchbare Jagdhunde sind hierfür eine zwingende Voraussetzung.
Zudem werden brauchbare Jagdhunde für Nachsuchen nach verunfalltem Wild eingesetzt, auch um dem §1 TierSchG gerecht zu werden. Hier stellen Jäger ihre Hunde dem Allgemeinwesen zur Verfügung und riskieren nicht selten deren Gesundheit.
Ein reduzierter Hundesteuerbeitrag ist ein wichtiges Signal an die Jägerschaft und Ihre Verantwortlichkeit senden, ist ein Zeichen der Solidarität und ein wichtiger Baustein für den Erhalt der Jagdhundeausbildung. Die derzeitige Mehrhunderegelung ist grundsätzlich richtig für Sauberkeit und Ordnung, verkennt aber den Bedarf im jagdlichen Bereich.
Aus diesem Grund hat die FWG Usingen einen Änderungseintrag zum Entwurf des Magistrats eingebracht, dass geprüfte Jagdhunde in Jägerhand zum reduzierten Steuersatz von 30 EUR p.a. besteuert werden. Dieser wurde einstimmig vom Parlament angenommen. Vielen Dank dafür an alle Fraktionen.
